Informationen zum Kanal- und Trinkwasserleitungsbau in Oberellen: Friedensteinstraße (1. Bauabschnitt) - Hagelgasse - Pfarrweg

Allgemeine Informationen zur Baumaßnahme:

In Vorbereitung der Baumaßnahme erhielten Sie bereits eine erste schriftliche Information. Inzwischen wurde eine Beweissicherung Ihres Gebäudes durchgeführt, um eventuell später (hoffentlich nicht) auftretende Schäden zu erkennen, und es wurde die Lage und Anzahl Ihrer Hausanschlüsse mit Ihnen besprochen.

Nunmehr stehen die ausführende Baufirma und der Baubeginn fest. Beauftragt wurde die Firma STRABAG AG.

Generell versuchen wir die direkte Zufahrt der Grundstücke für PKW aufrechtzuerhalten, mit Ausnahme der Zeit in der die Arbeiten direkt vor dem jeweiligen Grundstück stattfinden.

In der Friedensteinstraße ist geplant die Fahrbahnoberfläche mittels Asphalt wiederherzustellen. In der Hagelgasse soll die Fahrbahn ebenfalls mit Asphalt geschlossen werden. Zudem ist der Neubau der Gehwege geplant.

Wir bitten alle Anwohner z.B. Heizöl, Baumaterialien oder Möbel nach Möglichkeit vor Beginn der Bauarbeiten liefern zu lassen. Nach Beginn der Bauarbeiten ist eine Absprache mit der Bauleitung dringend erforderlich.

Damit während der Bauzeit die Abfuhr der häuslichen Abfälle (Hausmüll, Gelbe Tonne, Altpapier) reibungslos gewährleistet werden kann, bitten wir Sie, die Mülltonnen wie gewohnt rechtzeitig am Tag vor der Abfuhr bereit zu stellen. Sollte die direkte Abfuhr infolge der Baumaßnahme nicht möglich sein, werden die Mülltonnen innerhalb der Baustelle durch die Baufirma an vorgesehene Sammelplätze transportiert. Diese befinden sich voraussichtlich am Bauanfang / Bauende.

Damit die Rückverteilung nach der Leerung reibungslos klappt und jeder Haushalt seine eigene Tonne wiederbekommt, sind diese zwingend mit Ihrer Anschrift zu versehen.

 

Informationen zum geplanten Bauablauf:

Die Baumaßnahme beginnt mit den Arbeiten an der Einmündung der Sandgasse in die Friedensteinstraße. Von dort aus wird ein erster großer Bauabschnitt in Richtung Ortsmitte erfolgen. Für diesen ist abweichend von der Planung eine Vollsperrung für den Durchgangsverkehr vorgesehen. Eine Umleitung innerorts ist für diesen Zeitraum vorgesehen.

Der zweite Bauabschnitt soll danach beginnend an der Eimündung Sandgasse in Richtung Ortsausgang erfolgen. Über die Verkehrsführung in diesem Bauabschnitt werden wir gesondert informieren.

Als 3. und 4. Bauabschnitt sollen die Bauarbeiten in der Hagelgasse sowie im Pfarrweg ausgeführt werden. Dafür ist gemäß Planung die Vollsperrung für beide Straßen vorgesehen.

Die Zufahrt zu den Grundstücken wird für die Eigentümer/Anwohner, sowie für Rettungsfahrzeuge unter Baustellenbedingungen gewährleistet.

 

Informationen zum Straßenbau „Hagelgasse“:

Im Anschluss an den Kanal- und Wasserleitungsbau in der „Hagelgasse“ wird die Gemeinde Gerstungen die restlichen Fahrbahnoberflächen, Gehwege und die Straßenentwässerung erneuern.

Während der gesamten Baumaßnahme wird eine Vollsperrung erfolgen. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge wird unter Baustellenbedingungen gewährleistet

Die Gehwege werden mit Betonsteinpflaster und Betonborden grundhaft erneuert wobei die Bestandsflächenausmaße weitestgehend beibehalten werden. Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme wird die Straßenbeleuchtung nicht verändert und in die Planung der Verkehrsanlagen gemäß Bestand integriert.

 

Planung Kanal / Trinkwasserleitung und Straßenbau:

Ingenieurbüro Bechtel GbR, Bebra

Umfang der Baumaßnahme:  siehe Planauszug
Baubeginn: 15. August 2022
Baufirma: STRABAG AG Direktion Sachsen/Thür. Bereich Süd-Thüringen; 98617 Ritschenhausen
Ansprechpartner:   
Gemeindewerke Gerstungen:  Hr. Ziehn   (036922 / 245 703)
Bauamt Gemeinde Gerstungen: Fr. Kaßner   (036922 / 245 401)
STRABAG AG (Bauleitung): Hr. Thierbach   (036949 / 27 134)

 

Sollten Sie in Kürze Baumaßnahmen an Ihrem Grundstück vorhaben, die einen Eingriff in den Straßenbestand erfordern (Grundstücksbefestigung, Einfriedung, Mauerwerkssanierung, Gasanschluss oder ähnliches), nehmen Sie bitte umgehend mit uns Kontakt auf. Nach Fertigstellung der Straße wird in den nächsten Jahren nur in Havariefällen einer Öffnung der Straßendecke zugestimmt.

Wir weisen im Weiteren darauf hin, dass keine Oberflächenwasser von Ihrem Grundstück auf die öffentliche Verkehrsfläche abgeleitet werden dürfen und bitten dies, falls erforderlich, im Rahmen der Baumaßnahme mit zu ordnen.

Die Planungsunterlagen können nach Terminvereinbarung bei der Bauverwaltung der Gemeinde Gerstungen eingesehen werden.

Wir wünschen Ihnen und uns ein zügiges Bauen ohne böse Überraschungen und danken für Ihr Verständnis.