Mitteilung des Ordnungsamts der Gemeinde Gerstungen
Anpassung des Tatbestandskataloges Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde Gerstungen alle Bürgerinnen und Bürger auf den überarbeiteten, ab 10.11.2021, rechtsgültigen aktuellen bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten (14. Auflage) hin.
Aus gegebenen Anlass appellieren wir an alle Bürgerinnen und Bürger stets alle Verbots- und Gebotsschilder im Straßenverkehr sowie auf Parkplätzen zu beachten und sich
nach den Regeln der StVO zu verhalten.