Mitteilung des Ordnungsamts der Gemeinde Gerstungen

Anpassung des Tatbestandskataloges Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde Gerstungen alle Bürgerinnen und Bürger auf den überarbeiteten, ab 10.11.2021, rechtsgültigen aktuellen bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten (14. Auflage) hin.

Aus gegebenen Anlass appellieren wir an alle Bürgerinnen und Bürger stets alle Verbots- und Gebotsschilder im Straßenverkehr sowie auf Parkplätzen zu beachten und sich

nach den Regeln der StVO zu verhalten.