Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) der Gemeinde Gerstungen

 

Der Gemeinderat Gerstungen hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 die Offenlegung des vorliegenden Entwurfs des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts und der damit verbundenen Trägerbeteiligung beschlossen.

Der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) der Gemeinde Gerstungen kann in der Zeit vom

Montag, den 22.05.2023 bis einschließlich Freitag, den 30.06.2023

in der Bauverwaltung der Einheitsgemeinde Gerstungen, Zimmer 3.16, Wilhelmstr. 53, 99834 Gerstungen während der Sprechzeiten eingesehen und erörtert werden.

 

Diese sind:
Dienstag →         von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag →     von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag →→         von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Für die Einsichtnahme ist es erforderlich, einen Termin mit der Gemeindeverwaltung Gerstungen unter der Telefonnummer 036922 245-401 bzw. 036922 245-0 oder per E-Mail bau@gerstungen.de zu vereinbaren. Sobald Änderungen der Zugangsmodalitäten erfolgen, werden diese durch die Gemeinde Gerstungen erneut ortsüblich bekannt gemacht.

Ebenso kann der Konzeptentwurf kann im Downloadbereich eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Konzept unberücksichtigt bleiben.