SuedLink: Ankündigung von Baugrunduntersuchungen in der Kommune Gerstungen

 

Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH plant den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell befindet sich SuedLink im Abschnitt D1 (Südlich Landesgrenze Hessen/Thüringen bis Südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern) im Planfeststellungsverfahren. Die Bundesnetzagentur hat hierzu den Untersuchungsrahmen nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) festgelegt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens sind verschiedene Vorarbeiten, wie z. B. Untersuchungen zum Baugrund, zu archäologischen Denkmälern und zu Flora und Fauna notwendig. Diese dienen dazu, einen konkreten Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden in den kommenden Monaten Baugrunduntersuchungen statt. Mithilfe der Untersuchungen vertiefen die Übertragungsnetz­betreiber ihre Kenntnisse der jeweiligen lokalen Voraussetzungen des Baugrunds und ermitteln u. a. wichtige Bodenkennwerte oder die Flurabstände wasserführender Schichten. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für einen konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

 

Informationen zu den Baugrunduntersuchungen

Für die Baugrunduntersuchungen werden mit einem Bohrgerät (Bohrungen mit einem Durchmesser von bis zu 150 mm) oder einem Raupenbohrgerät Bodenproben von ca. 1 Meter Länge bis in 55 Meter Tiefe entnommen. Die Bohrungen werden an möglichst gut zugänglichen Stellen mit geringstmöglicher Störung der Flächennutzung erfolgen. Zeitlich parallel und in unmittelbarer Nähe zu den Kernbohrungen werden Drucksondierungen und Rammsondierungen durchgeführt. Bei den Drucksondierungen wird ein Messkopf an einem Gestänge (Durchmesser ca. 35 mm) bis zu 10 Meter, bei den Rammsondierungen ein Gestänge (Durchmesser ca. 50 mm) bis zu ca. 40 Meter in den Untergrund eingebracht. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher entsprechend der angetroffenen Bodenschichten wieder fachgerecht verfüllt.

Bei Verdacht auf Kampfmittel ist eine Kampfmitteluntersuchung notwendig (Festlegung erfolgt durch den verantwortlichen Feuerwerker nach § 20 SprenG). Für die Ausführung der Bohrungen sind pro Untersuchungsstelle wenige Tage Dauer zu erwarten. Pro Untersuchungsstelle sind mehrere Kernbohrungen (DIN EN ISO 22475-1) und Drucksondierungen oder Rammsondierungen (DIN EN ISO 22476-1 oder 22476-2) möglich. Ergänzt werden die vorgenannten Maßnahmen an ausgewählten Stellen durch oberflächengeophysikalische Untersu­chungen. Hierzu werden Messgeräte an der Geländeoberfläche händisch ausgelegt, um die Untergrundschichten ohne Eingriff in den Boden zu untersuchen.

Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien müssen öffentliche und private Straßen und Wege sowie ggf. temporäre Abstellflächen in Anspruch genommen werden. Die Zuwegungen zu den Untersuchungspunkten finden innerhalb des nach §12 NABEG festgelegten 1.000 m Korridors statt. Die konkrete Zuwegung wird im Vorfeld mit den sonstigen Nutzungsberechtigten abgestimmt. Bei den Baugrunduntersuchungen sind die oben beschriebenen Geräte im Einsatz, des Weiteren werden Mitarbeitende der ausführenden Firmen per Pkw/Quad/Rad/Fuß unterwegs sein. Vor Ort werden Straßen, Zuwegungen, Flächen und Bauwerke zur Feststellung des Ist-Zustandes dokumentiert. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entspre­chend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

 

Weitere Maßnahmen

Die Baugrunduntersuchungen werden von ökologischen, bodenkundlichen sowie archäologischen Baubegleitungen überwacht. Diese sorgen für die Einhaltung der umweltgerechten, bodenkundlichen und archäologischen Standards und Auflagen mit dem Ziel, unnötige Eingriffe in Natur, Landschaft und Boden auszuschließen sowie Schäden an archäologischen Denkmälern und Objekten zu vermeiden. Zur Erfassung der topographischen Verhältnisse des Geländes werden ergänzend Vermessungsarbeiten mit GPS oder traditionellen Einmessverfahren sowie ggf. nicht invasive geophysikalische Untersuchungen (Georadar, Geoelektrik, Seismik und Elektromagnetik) durchgeführt.

 

Bekanntmachung und Termine 

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern oder Nutzungsberechtigten die Zuwegungen zu den Untersuchungspunkten mitgeteilt. Die Vorarbeiten erfolgen in der Kommune Gerstungen im Zeitraum von 12.10.2022 bis 11.04.2023. 

Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die Untersuchungspunkte, z.B. für Kernbohrungen, sind den Eigentümern oder sonstigen Nutzungsberechtigten individuell bekannt gemacht worden. Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und Vielzahl der Eigentümer und Nutzungsberechtigten wird es leider nicht möglich sein, jeden Eigentümer und Nutzungsberechtigten persönlich vor dem Betreten ihrer Grundstücke bzw. Wege einzeln über die Zuwegungen zu informieren.  

Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstücksliste und für die Zuwegungen aus der beigelegten Segmentkarte. Diese liegen am Auslageort der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen, nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 036922 24531 zur öffentlichen Einsicht aus.

 

Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Bestimmungen in der Kommune. Die Unterlagen liegen bis zum 11.04.2023 zur Einsichtnahme aus. Mitarbeitende von TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte Firmen setzen sich mit den von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten in Verbindung.

 

Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeitende von TransnetBW GmbH zur Verfügung:

TransnetBW GmbH   Tel.: 0800 380 470-1   E-Mail: suedlink@transnetbw.de