Zum Haushaltsplan der Gemeinde Gerstungen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

erstmalig hat der Gemeinderat Gerstungen am 26.5. einen Doppelhaushalt für die Jahre 2021/ 2022 (einstimmig bei drei Enthaltungen) einschließlich aller Anlagen sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und der Gerstunger Wohnungsbau GmbH verabschiedet. Er ist in dieser Form ein absolutes Novum, eine Neuerung, die sich nicht zuletzt aus der besonderen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie steht. Das Jahr 2020 hat gezeigt, wie schnell fundierte Planungen hinfällig sein und finanzstarke Gemeinden wie Gerstungen ins Wanken geraten können.

Der Haushaltsausgleich war lange Zeit unmöglich und die Haushaltslage der Gemeinde sehr schwierig, nachdem im vorigen Jahr die Gewerbesteuereinnahmen eingebrochen sind.

Der Jahresabschluss 2020 ist zwar rechnerisch negativ, aber besser als befürchtet. Die Zahlungen des Landes konnten das Schlimmste verhindern. Nicht verhindert werden konnte, dass trotzdem ein Haushaltsloch für 2020 von 1,1 Mio € gegenüber dem Planansatz klaffte. Noch nie haben wir eine ähnliche Situation erlebt. Trotzdem konnten wir durch strikte Haushaltsdisziplin das letzte Jahr noch einigermaßen versöhnlich abschließen.

Die Stabilisierungszuweisungen von Bund und Land haben einen entscheidenden Einfluss darauf sowie auf den vorliegenden Haushalt.

Rückzahlungen überzahlter Stabilisierungszuweisungen von weniger betroffenen Gemeinden ermöglichte 2021 eine weitere Zuweisung an unsere Gemeinde. Zwar beträgt nach dem Berechnungsschlüssel des Landes der Ausgleich für entgangene Gewerbesteuer nur 93 Prozent, aber diese Zahlung rettet die für 2021 /2022 veranschlagten Investitionen. Trotzdem muss die Rücklage (Stand 31.12.2020 3.100.841 € zwischenzeitlich stark abgeschmolzen werden. Aber die Haushaltslage wird sich nach jetzigen Erkenntnissen erholen, so dass die Rücklage 2025 planmäßig wieder auf 2,6 Mio € anwachsen kann.

Als eine gute Lösung empfahl sich nun aus mehreren Gründen ein Doppelhaushalt. In erster Linie erhoffen wir uns gute Ausschreibungsergebnisse ohne durch eine vorläufige Haushaltsführung behindert zu sein. Gerade bei den jetzigen Baupreisen und angesichts der vielen Investitionsvorhaben ist das von höchster Wichtigkeit.

Wir sind also wieder handlungsfähig und die Kommunalaufsicht beurteilt in der bereits erteilten Genehmigung die Haushaltslage der Gemeinde als solide und stabil.

So kann Gerstungen weiterhin als eine starke und leistungsfähige Gemeinde den Menschen eine verlässliche Heimat sein.

Der Doppel- Haushaltsplan 2021/2022 ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen und hat ein Volumen im

 

Verwaltungshaushalt in Höhe von                      15.816.600 € in 2021

                                                                                13.855.100 € in 2022

 

und im Vermögenshaushalt in Höhe von           12.310.500 € in 2021

                                                                                13.371.700 € in 2022

 

Das Bedeutet, dass im Jahr 2021 der Vermögenshaushalt 44 % im Jahr 2022 49% des gesamten Haushaltsvolumens umfasst.

 

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