Bekanntmachung der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Ehmesberg BA II“ der Gemeinde Gerstungen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

karte p plan am ehmesbergkarte p plan am ehmesberg

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen hat am 22.05.2025 mit Beschluss-Nr. GR/2025/Ö/015 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Ehmesberg BA II“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000, mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 17.03.2025 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet beschlossen.

Der Entwurf zur Veröffentlichung der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Ehmesberg I“ der Gemeinde Gerstungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 17.03.2025) die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

 

vom 16.06.2025 bis einschließlich 20.07.2025
 

auf dieser Internetseite der Gemeinde Gerstungen zur Einsicht bereitgestellt.

 

Es wird darauf hingewiesen,

1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2. dass Stellungnahmen elektronisch an bau@gerstungen.de übermittelt werden sollen, jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können,

3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleit-

plan unberücksichtigt bleiben können und

4. dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen [1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Ehmesberg BA II“ der Gemeinde Gerstungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 17.03.2025) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen] in der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Bauamt, Zimmer 3.16, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen während der allgemeinen Sprechzeiten

Dienstag          9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag      9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag              9:00 - 12:00 Uhr                                                                                  erfolgt.

Darüber hinaus besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen in der Bibliothek Marksuhl, Bahnhofstraße 1, 99834 Gerstungen einzusehen. Die zusätzliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 16.06.2025 bis 20.07.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten;

Montag            9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag      9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Eine Information über die planerischen Absichten ist hier nicht möglich.

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Oberellen. Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten  überwiegend von der im Zusammenhang bebauten Ortslage begrenzt. Im Süden wird das Plangebiet von der freien Landschaft umschlossen. Im Westen wird der Geltungsbereich vom Bebauungsplan „Am Ehmesberg BA I“ begrenzt. Im Geltungsbereich befindet sich die Straße „Am Ehmesberg“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Ehmesberg BA II“ ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.

Ziel der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes ist die Verkleinerung des Bebauungsplanes, da das Baugebiet nur teilweise umgesetzt ist und nur im südlichen Planbereich entlang der Erschließungsstraße mit 4 Häusern bebaut wurde sowie ein derart großer Baubedarf am Standort, resultierend aus dem Bevölkerungsrückgang, nicht vorhanden ist. Der Bebauungsplan soll im Bereich der Bebauungsplanaufhebung seine Rechtskraft verlieren, wodurch das Gebiet zu einem bauplanungsrechtlich unbeplanten Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB wird. Es soll in Zukunft als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden. Im verbleibenden Teilbereich des Bebauungsplanes werden zeichnerische Festsetzungen angepasst sowie die textlichen Festsetzungen zum Teil überarbeitet.

Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans „Am Ehmesberg BA II“ der Gemeinde Gerstungen (Kartengrundlage: Übersicht DTK; Quelle: GDI-Th © I GeoBasis-DE © / BKG 2024; ohne Maßstab)

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

I. Aus dem Umweltbericht

Im vorliegenden Umweltbericht erfolgte die Bestandserfassung,-bewertung bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter. Darüber hinaus sind für die Schutzgüter folgende Informationen verfügbar:

Mensch

-     Informationen zur Betroffenheit der menschlichen Gesundheit und der Bevölkerung insbesondere durch potentielle Lärmimmissionen

Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt

-     Beschreibung der vorhandenen Vegetationsstrukturen im Plangebiet (Lebensraumtyp 6510)

-     Angaben zu vorhandenen Tierarten im Plangebiet (Ergebnisse der vorliegenden artenschutzspezifischen Gutachten)

Boden und Wasser

-     Informationen zu vorhandenen Bodenarten im Plangebiet

-     Informationen zu vorhandenen Oberflächengewässern (Still- und Fließgewässer) und zur Grundwassersituation im Plangebiet

Klima / Luft

-     Informationen zur Luftsituation im Plangebiet sowie zum Klimabezirk und den dazugehörigen Parametern (Niederschlag, Temperatur, Wind)

Landschaft

-     Informationen zum Naturraum, Oberflächengestalt und der landschaftlichen Strukturierung des Untersuchungsraumes

Kultur- und Sachgüter

-     Information zum Vorhandensein und zur Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern

      

Natura-2000-Gebiete und andere Schutzgebiete

-     Angaben zu vorhandenen Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) und Special Protection Area (SPA-Gebieten [Vogelschutzgebieten]) im Untersuchungsraum und der Umgebung

-     Angaben zu weiteren Schutzgebieten im Untersuchungsraum und der Umgebung (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiet, Nationalpark, Naturpark, u.a.)

-     Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen

-     Angaben zum Vorhandensein von Heilquellenschutzgebieten sowie Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten einschließlich Informationen zu geltenden Regelungen in Wasserschutzgebieten

 

Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

-     Angaben zur Eingriffsvermeidung, -minimierung sowie zur Kompensation des geplanten Eingriffs (Beschreibung der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen insbesondere für den Artenschutz)

-     Aussagen/Maßnahmen bezüglich der Minderung von Lärmimmissionen

 

 

II. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

 

Thüringer Landesverwaltungsamt – Weitere beratende planungsrechtliche Hinweise zum Planverfahren und Planentwurf vom 18.11.2024

Überprüfung der Eingriffs- und Ausgleichsflächen - einer entsprechenden Flächenübersicht bzw. -bilanzierung.

 

Landratsamt Wartburgkreis  – Kreisplanung vom 18.11.2024

- Keine Einwände

- Die untere Naturschutzbehörde stimmt der Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes zu.

- Da bisher im Planungsgebiet keine Maßnahmen zur Kompensation erfolgt sind, weist die untere Naturschutzbehörde darauf hin, dass die festgesetzten Grünordnungsmaßnahmen zeitnah umzusetzen sind.

 

Landratsamt Wartburgkreis  – Amt für Sicherheit und Ordnung vom 18.11.2024

- Löschwasserbereitstellung / Feuerwehrzufahrt

 

Gemeindewerke Gerstungen vom 30.10.2024

Ein Teilabschnitt der Entwässerung liegt nicht in einer Verkehrsfläche. Die dort verlaufenden Kanalabschnitte sind mit einer Dienstbarkeit zu sichern oder vorzugsweise ist eine Teilfläche über den Bestandsleitungen zukünftig als öffentliche Fläche festzulegen. Die Ausweisung als Wohnbaufläche in diesem Bereich ist nicht zielführend.

 

Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 29.10.2024

Aus agrarstruktureller Sicht bestehen keine Bedenken gegen den Vorentwurf zur 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Ehmesberg BA II" und dem dazugehörigen Umweltbericht.

 

Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Fachbereich Archäologische Denkmalpflege –Erfurt vom  12.11.2024 / 26.11.2024

Mit dem Vorhandensein bislang unentdeckter Bodendenkmale gemäß § 2 Ziff. 7 - ThürDschG muss gerechnet werden.

 

Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 11.11.2024

- Keine Bedenken bzw. Betroffenheit

 

K+S Mineralsand Agriculture GmbH vom 18.12.2024

Der Bereich in Gerstungen/OT Oberellen befindet sich außerhalb des Wirkungskreises. Anlagen und Einflüsse aus dem Bergbau sind nicht zu beachten

 

III. Aus Gutachten

-entfällt-

 

Gerstungen, den 13.06.2025                                                                

D. Steffan
Bürgermeister