Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Sonstige Sondergebiet „Nahversorgungszentrum Marksuhl“ als 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „EDEKA I“

Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Sonstige Sondergebiet „Nahversorgungszentrum Marksuhl“ als 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „EDEKA I“ im Ortsteil Marksuhl der Gemeinde Gerstungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen hat am 25.06.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „EDEKA I“ im Ortsteil Marksuhl der Gemeinde Gerstungen zu ändern. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sonstige Sondergebiet „Nahversorgungszentrum Marksuhl“ als 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „EDEKA I“ im Ortsteil Marksuhl der Gemeinde Gerstungen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch wurden damit eingeleitet.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 299/3, 299/4 und 299/5 in der Flur 2 sowie das Flurstück 962/1 in der Flur 12 der Gemarkung Marksuhl. Weiterhin umfasst der Geltungsbereich Teilflächen des Flurstücks 2035 in der Flur 12 der Gemarkung Marksuhl zum Zwecke des Anschlusses an öffentliche Straßenverkehrsflächen.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht im Internet.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 24. Juli 2026 bis einschließlich 31. August 2026 hierdurch veröffentlicht und kann eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit können die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sind, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auch im Bauamt der Gemeinde Gerstungen Zimmer 3.16, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen, während folgender Zeiten
Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Darüber hinaus besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen in der Bibliothek Marksuhl, Bahnhofstraße 1, 99834 Gerstungen OT Marksuhl, einzusehen. Die Auslegung in der Bibliothek erfolgt im Auslegungszeitraum während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Eine Information über die planerischen Absichten ist hier nicht möglich.
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bau@gerstungen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. postalisch, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Gerstungen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Daniel Steffan
Bürgermeister
Grünordnungsplan Bestand
0.2 MB03.2 20260720 GOP Bestand A3
Vorhaben- und Erschließungsplan Marksuhl
1.5 MB01 Vorentwurf VB Plan
Vorentwurf der Begründung VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN für das Sonstige Sondergebiet „Nahversorgungszentrum Marksuhl“ als 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „EDEKA I“ im Ortsteil Marksuhl
1.9 MB02 Vorentwurf Begründung Marksuhl
Auswirkungsanalyse Erweiterung des Edeka-Lebensmittelmarktes
1.7 MB02.1 2026 04 27 Auswirkungsanalyse Marksuhl Edeka Im Riete
Vorentwurf Umweltbericht
1.7 MB03 Vorentwurf Umweltbericht
Grünordnungsplan
0.2 MB03.1 20260720 GOP Entwicklung A3
