Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Gerstungen - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windpark Gerstungen-Ost"

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Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen hat in öffentlicher Sitzung am 28.08.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Windpark Gerstungen-Ost" gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Für den Planbereich ist der Planvorentwurf vom Juli 2025 maßgebend.

Anlass der Planung:

Der Vorhabenträger plant in Kooperation mit der Windkraft Thüringen GmbH (WKT) und der Gemeinde Gerstungen die Errichtung von 3 Windenergieanlagen in der Gemeinde Gerstungen, südlich des Ortsteils Unterellen bzw. westlich des Ortsteils Oberellen im Bereich des Dietrichsberges.

Die Gemeinde Gerstungen hat sich zur Unterstützung des Projektes bekannt und sieht es als ihren Betrag zur Energiewende und zur Umsetzung der von der Bundesregierung bis zum Jahr 2040 angestrebten Klimaneutralität an. Ein Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Gerstungen und dem Vorhabenträger wurde am 18.12.2019 unterschrieben.

Geltungsbereich des Plangebietes:

Der Geltungsbereich umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke der Gemarkung Unterellen:

  • Flur 3, Flurstücke 261/3, 263/1, 285/1, 285/2, 285/3
  • Flur 4, Flurstücke 287, 288/2, 288/3, 289/2, 290/5, 290/6, 291/2, 292/2, 292/3, 296/3
  • Flur 11, Flurstücke 3 (teilw.), 4 (teilw.), 9 (teilw.), 10, 14, 15, 16, 17, 18, 19/1, 20/2 (teilw.), 21/2 (teilw.), 21/5 (teilw.), 21/4 (teilw.), 22 (teilw.)

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans gilt folgender Lageplan.

externe Kompensationsmaßnahme

  • Maßnahme M 3: Renaturierung Schwimmbad Burkhardtroda mit Gestaltung Aue Gemarkung Burkhardtroda, Flur 2 – Flurstücke 141/5, 144/2, 144/4 und 145 (anteilige Flächeninanspruchnahme)

Siehe Lageplan der Maßnahme M3 (Darstellung unmaßstäblich und symbolhaft) - Thüringenviewer 07/2025

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Windpark Gerstungen-Ost, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Juli 2025, wird im Zeitraum

vom 22.09.2025 bis einschließlich 24.10.2025

hiermit online zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich kann in die Planunterlagen in der Bauverwaltung der Gemeinde Gerstungen, Wilhelmstraße 53, Zimmer 3.16 nach vorheriger Terminvereinbarung – 036922 / 245401/245404 - innerhalb der allgemeinen Sprechzeiten Einsicht genommen werden:

Dienstzeiten sind:

  • Dienstag           von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
  • Donnerstag      von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
  • Freitag              von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Pläne in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung Gerstungen in Marksuhl, Bahnhofstraße 1, 99834 Gerstungen – Bibliothek - 1. OG, während der nachfolgenden Öffnungszeiten einzusehen:

  • Montag            09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
  • Donnerstag      09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Eine Information über die planerischen Absichten ist hier nicht möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf vorgebracht werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an bau@gerstungen.de zu übermitteln. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift in der Bauverwaltung der Gemeinde Gerstungen zu den o.g. Zeiten).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 (2) BauGB).

Umweltprüfung

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht / Gutachten / umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden

 

In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:

Gutachten / Fachbeiträge / Planungen Inhalte / Themen
- Umweltbericht und Grünordnungsplan

- Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter Mensch, Klima/Luft, Landschaft, Boden, Kultur-/sonstige Sachgüter, Wasser durch Inanspruchnahme bisheriger teilweise versiegelter Flächen sowie Gärten als künftige Siedlungsfläche.

- Kartendarstellungen zu verschiedenen Themen (z.B. Schutzgebiete, Biotop- und Nutzungstypen, Grünordnungsplan)

- Beschreibung und Bewertung des Orts- und Landschaftsbildes und deren Auswirkungen durch die Planung

- Darstellung von Auswirkungen/Maßnahmen

- Beschreibung/ Bewertung der Umweltauswirkungen

- Berechnung des Ausgleichsbedarfs

- Maßnahmenkonzept zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen

- Integration der Ergebnisse zum Artenschutz

Schallimmissionsprognose

- Prüfung / Bewertung der aufkommenden Schallimmissionen durch die Windkraftanlagen

Schattenwurfgutachten

- Ermittlung des Schattenwurfs

Faunistisches Gutachten Vögel

- Erfassung von Brutvögeln, Zug- und rastvögeln, Groß- und Greifvögeln im Plangebiet und Umfeld

Faunistisches Gutachten Fledermäuse

- Erfassung von Fledermausarten im Plangebiet und Umfeld

Artenschutzfachbeitrag

- Prüfung der Verbotstatbestände nach BNatSchG und ggf. Festlegung von Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz
 

 umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen gemäß Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB:

Urheber Themenbereiche
Thüringer Landesverwaltungsamt

- raumordnerische Aussagen

- Hinweise zum Umweltbericht/Ausgleich

Landratsamt Wartburgkreis

- Hinweise zum Abstand zu Kulturdenkmalen, zur optischen Bedrängung und zur Landschaftsbildbewertung

- Hinweise zum Ausgleich/Ausgleichsmaßnahmen, zum Artenschutz

- Hinweise zum Bodenschutz

- Hinweise zum Lärmschutz

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

- Hinweise zum Immissionsschutz, Schattenwurf, Bergbau u. geologischen Untersuchungen

Thüringisches Landesamt f. Denkmalpflege und Archäologie

- Hinweis auf archäologische Funde

Thüringer Landesamt f. Landwirtschaft u. Ländlichen Raum

- Hinweise zur Sondergebietsgröße/Darstellung landwirtschaftlicher Fläche

- Hinweis zu Ausgleichsmaßnahmen

Thüringer Forstamt Marksuhl

- Hinweise zur Inanspruchnahme von Waldflächen / Betroffenheit von Waldflächen

Eltetal Agrar GmbH

 

- Zerschneidung von Ackerflächen

- Hinweis zur Anordnung von Erschließungswegen

GUV Hörsel/Nesse

- Hinweise zu Gewässern, Quellgebieten, Starkregenkarten

Deutsche Flugsicherung

- Betroffenheit des Luftraums

K+S

- Abstand zum Grubenfeld, keine Betroffenheit

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Gerstungen, den 19.09.2025

D. Steffan
Bürgermeister                                                               Siegel