Flurbereinigung

Leistungsbeschreibung

Als Flurbereinigung (Flurneuordnung) werden Verfahren zur Neuordnung ländlichen Grundbesitzes nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) verstanden.

Durch die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und begleitende Infrastrukturmaßnahmen (z. B. ländlicher Wegebau) sollen Nutzungskonflikte beseitigt und der ländliche Raum besser erschlossen werden. Gleichzeitig können für Maßnahmen Dritter Flächen bereitgestellt werden.

Aufwendungen der beteiligten Grundeigentümer (Teilnehmer), die bei der Ausführung der Verfahren entstehen (z. B. Kosten für den Wegebau und die Vermessung), können als Ausführungskosten gefördert werden.

Da ein Flurbereinigungsverfahren in der Regel eine Laufzeit von mehreren Jahren hat, ist die Wahl der geeigneten Verfahrensart wichtig. Es wird immer die Verfahrensart ausgewählt, mit der die angestrebten Ziele möglichst einfach, schnell und kostengünstig erreicht werden können.

Das FlurbG unterscheidet folgende Verfahrensarten:

  • Regelflurbereinigung nach § 1 FlurbG
  • Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
  • Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG -> Wahl für Großbauvorhaben, z. B. Autobahnbau
  • Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach § 91 FlurbG
  • Freiwilliger Landtausch nach § 103a FlurbG (Sonderfall)

Weitere Informationen zur Flurbereinigung / Flurneuordnung sind auf der Internet-Seite des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation des (TLBG) zu finden (siehe nachstehender Link).

Was sollte ich noch wissen?

Die Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsverwaltung im Freistaat Thüringen ist zweistufig organisiert, alle Aufgaben und Befugnisse werden wahrgenommen durch die:

  • oberste Flurbereinigungsbehörde / Flurneuordnungsbehörde, dem Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI)
  • obere Flurbereinigungsbehörde / Flurneuordnungsbehörde, dem Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

Verantwortlich für die Durchführung der Verfahren ist der für das Verfahrensgebiet jeweils zuständige Flurbereinigungsbereich des TLBG.

Ein Service des Landes Thüringen

Liegenschaftsverwaltung

Öffnungszeiten

  • Montag: geschlossen

  • Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 18:00 Uhr

  • Mittwoch: geschlossen

  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr

  • Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Postanschrift Einheitsgemeinde Gerstungen - Liegenschaftsverwaltung
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-421
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Bilder

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Flurbereinigungsbereich Nordthüringen

Adressen
Anschrift
Franz-Weinrich-Straße 24
37339Leinefelde-Worbis
Kontakt
Telefon:
0361 574114-450
Fax:
0361 574114-444
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Worbis ZOB, Leinefelde-Worbis Linie 1, 21, 22, 23, 26, 27, 28, 31, 38, 40
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Bitte melden Sie sich über die Servicestelle an.

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen

Adressen
Anschrift
Frankental 1
98617Meiningen
Kontakt
Telefon:
0361 574172-0
Fax:
0361 574172-327
Web:
Übersicht Flurbereinigungsbereiche des TLBG
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Johannes-Brahms-Straße, Meiningen Linie 13, 14, 18
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein
Bitte melden Sie sich telefonisch an. Ein Aufzug führt für mobilitätseingeschränkte Personen bis ins Erdgeschoss.