Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen

Leistungsbeschreibung

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an

  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen 
  • Adressbuchverlage

ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde.
Sie gilt auch nur für diese Meldebehörde.

Voraussetzungen

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Ein Service des Landes Thüringen

Einheitsgemeinde Gerstungen

Öffnungszeiten

Mo: geschlossen
Di:   09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 -18:00 Uhr
Mi:  geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
Fr:  09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-0
Fax:
036922 245-500
Web:
http://www.gerstungen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Regionalbahn:
Cantus Bahnhof Gerstungen
Bus:
Wartburgmobil Bahnhof Gerstungen
Parkplätze
Art
Parkplatz
Anzahl
0
Gebührenpflichtig
ja
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Bilder