Hundesteuer

Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.

Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung

Ein Service des Landes Thüringen

Finanzverwaltung

Öffnungszeiten

Mo geschlossen o. nach Vereinbarung
Di  09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr
Mi  geschlossen o. nach Vereinbarung
Do  09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr
Fr  09.00 - 12.00 Uhr

Adressen
Anschrift
Postanschrift Einheitsgemeinde Gerstungen - Finanzverwaltung
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-301
Web:
http://www.gerstungen.de
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja