Ehefähigkeitszeugnis ausstellen

Leistungsbeschreibung

Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur  Eheschließung im Ausland ausgestellt.
 
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim jeweiligen Standesamt.

Welche Gebühren fallen an?

In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Thüringen

Standesamt

Öffnungszeiten

Montag:      geschlossen o. nach Vereinbarung
Dienstag     09.00 - 12.00 u. 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch     geschlossen o. nach Vereinbarung
Donnerstag 09.00 - 12.00 u. 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag        09.00 - 12.00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen - Standesamt
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-241
Fax:
036922 245-500
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Bilder