Sondernutzungserlaubnis für Straßen beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die grundsätzlich e rlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Sondernutzungen gewerblicher Art sind z. B.:

  • Verkaufswagen/Verkaufsstände

  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften

  • Informationsstände

  • Werbeaufsteller/Werbetafeln

  • Tische/Stühle

  • Fahrradständer

  • Plakatierung

Antragsinhalt:

  • In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben.

Inhalt der Erlaubnis:

  • Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
  • Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

Welche Gebühren fallen an?

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

Rechtsbehelf

Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

Anträge / Formulare

Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.

Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen .

Was sollte ich noch wissen?

In Ortsdurchfahrten kann die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Sondernutzungen genehmigen.

Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.

Ein Service des Landes Thüringen

Thüringer Online-Dienst - Sondernutzungserlaubnis für Straßen
TLBV Region Südwest - Anderweitige Straßennutzung nach Bundesfern-, Thüringer Straßengesetz und/oder StVO

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen


Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 18:00 Uhr


Mittwoch: geschlossen


Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr


Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen - Ordnungsamt
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-221
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein
Bilder

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 45 "Region Südwest"

Adressen
Anschrift
Am Köhlersgehäu 6
98544Zella-Mehlis
Postanschrift
Postfach 1262
98537Zella-Mehlis
Kontakt
Telefon:
0361 574177-0
Fax:
0361 574177-100
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Einheitsgemeinde Gerstungen

Öffnungszeiten

Mo: geschlossen
Di:   09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 -18:00 Uhr
Mi:  geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
Fr:  09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-0
Fax:
036922 245-500
Web:
https://www.gerstungen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Regionalbahn:
Cantus Bahnhof Gerstungen
Bus:
Wartburgmobil Bahnhof Gerstungen
Parkplätze
Art
Parkplatz
Anzahl
0
Gebührenpflichtig
ja
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Bilder