Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden

Leistungsbeschreibung

Die wichtigste Aufgabe der Ordnungsbehörde ist die Gefahrenabwehr sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Dazu gehören insbesondere folgende Bereiche:

  • Beseitigen von gefährlichen Zuständen auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen frei zugänglichen Flächen
  • Seuchen- und Schädlingsbekämpfung (insbesondere Ratten)
  • Absichern von gefährlichen Grundstücken und sonstigen Objekten
  • Entfernen von Munitions- und Sprengstofffunden
  • sonstige Maßnahmen zur Abwehr von konkreten Gefahrensituationen in Einzelfällen

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörden der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde in deren Gebiet die zu schützenden Interessen verletzt oder gefährdet werden.

Ein Service des Landes Thüringen

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen


Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 18:00 Uhr


Mittwoch: geschlossen


Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr


Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen - Ordnungsamt
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-221
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein
Bilder

Einheitsgemeinde Gerstungen

Öffnungszeiten

Mo: geschlossen
Di:   09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 -18:00 Uhr
Mi:  geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
Fr:  09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-0
Fax:
036922 245-500
Web:
http://www.gerstungen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Regionalbahn:
Cantus Bahnhof Gerstungen
Bus:
Wartburgmobil Bahnhof Gerstungen
Parkplätze
Art
Parkplatz
Anzahl
0
Gebührenpflichtig
ja
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Bilder