Bauen - Antrag auf Nutzungsänderung von baulichen Anlagen

Leistungsbeschreibung

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderungen - ist in den meisten Fällen baugenehmigungsbedürftig. Die Prüfung des Nutzungsänderungsantrages erfolgt entweder im Genehmigungsfreistellungsverfahren, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Vollverfahren.

Für die Anmeldung z. B. eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes/eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
  • Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Stellplatznachweis
  • immissionsschutzrechtliches Gutachten (ggf. erforderlich bei gewerblichen Nutzungsänderungen)
  • Berechnung der Herstellungskosten sowie der überbauten Flächen (ggf. erforderlich)

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einge Behörden stellen Formulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde.

Ein Service des Landes Thüringen

Bauamt

Öffnungszeiten

  • Mo: geschlossen

  • Di:   09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

  • Mi:   geschlossen

  • Do:  09:00 - 12:00 Uhr, 14.00 - 16:00 Uhr

  • Fr:   09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen - Bauamt
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-401
Telefon:
036922 245-402
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja