Archivnachfrage
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit, in Thüringen zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen im jeweils zuständigen Archiv das Archivgut einzusehen.
In Thüringen gibt es sechs Staatsarchive (Altenburg, Gotha, Greiz, Meiningen, Rudolstadt und Weimar).
Zusätzlich stehen Ihnen Kreis-, Gemeinde-, Stadt-, Verwaltungsgemeinschafts-, Wirtschafts-, Kirchen-, Parlaments- und Medienarchive sowie Ortsregister und die Archive wissenschaftlicher Einrichtungen zur Verfügung.
Die Archive stehen jeder Person offen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.
An wen muss ich mich wenden?
Jedes Archiv ist für die schriftliche Überlieferung eines regional und inhaltlich abgegrenzten Bereiches zuständig.
Eine Übersicht über die verschiedenen Archive und die jeweiligen Zuständigkeiten im Einzelnen können Sie aus den Internetauftritten "Die Staatsarchive in Thüringen" und "Informationssystem der Archive in Thüringen" entnehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Die Archivbenutzung ist grundsätzlich kostenpflichtig.
Auskunft zur Gebührenhöhe erteilt das jeweilige Archiv.
Auf die Erhebung der Benutzungsgebühr wird verzichtet, wenn Sie das Archiv zu wissenschaftlichen oder zu sonstigen Zwecken benutzen, die im öffentlichen Interesse liegen. Eine Übersicht erhalten Sie im Thüringer Verwaltungskostenverzeichnis.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird nachdrücklich empfohlen.
Anmeldungen sind auch per E-Mail möglich.
Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen u. U. längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.
Rechtsgrundlage
Die Benutzung der Thüringischen Staatsarchive erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Archivgesetzes und der Thüringer Verordnung über die Benutzung der Staatsarchive. Diese und weitere Rechtsgrundlagen sind auf den Webseiten der Staatsarchive zusammengestellt.
Ein Service des Landes Thüringen
Archiv
Öffnungszeiten
Terminvergabe nur nach telefonischer Vereinbarung unter:
Tel. 036922 245-0
Adressen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
- Telefon:
- 036922 245-202
- E-Mail:
- haupt@gerstungen.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Hauptamt
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12.00 u. 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlosssen
Donnerstag: 09:00 - 12:00 u. 14.00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
- Telefon:
- 036922 245-201
- E-Mail:
- haupt@gerstungen.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja