Naturschutz

Leistungsbeschreibung

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit der Natur angestrebt.

Rechtsbehelf

Als Widerspruchsbehörde entscheidet das Thüringer Landesverwaltungsamt im Bereich Naturschutz (einschließlich Artenschutz) über Widersprüche gegen Bescheide der Landkreise und kreisfreien Städte.

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Freistaates Thüringen sind grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden (UNB).

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete und Naturparke aus und ist zuständig für die Erteilung von Befreiungen von Verboten in Naturschutzgebieten sowie in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten und von Verboten im Nat. Naturmonument grünes Band und im Nationalpark Hainich.

Es bewilligt Förderungen aus dem Förderprogrammen NALAP sowie nach der FörderRL Wolf/Luchs und die Schaf-Ziegen-Prämie.

Als Naturschutzfachbehörde ist das TLUBN in Zusammenarbeit mit den Hochschulen zuständig für die Fort- und Weiterbildung des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes und es werden die fachlichen und informationstechnischen Voraussetzungen für die Thüringer Naturschutzverwaltung geschaffen. Die Erhebung von Grundlagendaten und die Entwicklung landesweiter Konzepte für Artenschutz, Biotop- und Flächenschutz, Landschaftsplanung und -pflege, aber auch Umweltdatenbereitstellung und Umweltbildung erfolgen unter einem Dach.

Das TLUBN ist Ansprechpartner für kreisübergreifende Auskünfte zum Naturschutz und übt die Fachaufsicht über die UNB`n aus.

Ein Service des Landes Thüringen

Friedhofs- u. Grünflächenverwaltung

Öffnungszeiten

Dienstag:      09:00 - 12:00 Uhr
(im Bürgerbüro Gerstungen, Markt 13)

Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
(in der Bürgerservicestelle Marksuhl, Bahnhofstraße 1)

Adressen
Anschrift
Friedhofs- u. Grünflächenverwaltung
Bahnhofstraße 1
99834Gerstungen
Anschrift
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-812
Telefon:
036922 245-811
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Landratsamt Wartburgkreis - Umweltamt

Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Montag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Besuchszeiten Montag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach VereinbarungDie Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Adressen
Anschrift
Andreasstraße 11
36433Bad Salzungen
Besucheradresse des Umweltamtes
Postanschrift
Erzberger Allee 14
36433Bad Salzungen
Kontakt
Telefon:
03695 61-6700
Fax:
03695 61-6799
Web:
https://www.wartburgkreis.de
Thea:
einheitliche.stelle@wartburgkreis.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Landratsamt Stadtlinie A
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

Adressen
Anschrift
Göschwitzer Str. 41
07745Jena
Kontakt
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben