Wohnsitz abmelden

Leistungsbeschreibung

Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist nur noch notwendig, wenn im Inland keine weitere Wohnung bezogen wird, d. h. wenn man sich in das Ausland abmeldet oder die Nebenwohnung aufgibt. Die Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde zu erfolgen.

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Bei der Abmeldung kann die meldepflichtige Person den Meldeschein auch übersenden. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.

Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen Abmeldeschein verwenden; es genügt wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.

Eine Abmeldung von Amts wegen ist möglich und erfolgt dann, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht nachgekommen sind.

Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere Wohnung im Inland beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen abmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Meldeamt in Ihrer Gemeinde-, Stadtverwaltung oder Verwaltungsgemeinschaft.

Voraussetzungen

Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung und kein Beziehen einer neuen Wohnung im Inland. Bei einer vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • das Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde"
    Dieses wird von vielen Meldebehörden als Download im Internet zur Verfügung gestellt. Sie können die erforderlichen Angaben aber auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.

Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Bearbeitungsdauer

Abmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet.

Was sollte ich noch wissen?

Sie erhalten unentgeltlich eine Bestätigung der Abmeldung.

Ein Service des Landes Thüringen

Bürgerservicebüro Gerstungen - Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

  • Mo geschlossen oder nach Vereinbarung

  • Di  09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

  • Mi  geschlossen oder nach Vereinbarung

  • Do  09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr   09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Bürgerservicebüro Gerstungen - Einwohnermeldeamt
Markt 13
99834Gerstungen

Standort

Postanschrift
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Postanschrift
Kontakt
Telefon:
036922 245-212

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Telefon:
036922 245-0

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Fax:
036922 245-500
Parkplätze
Parkplatz
Art
Parkplatz
Anzahl
2
Gebührenpflichtig
ja
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein
Bilder

Einheitsgemeinde Gerstungen

Öffnungszeiten

Mo: geschlossen
Di:   09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 -18:00 Uhr
Mi:  geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
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http://www.gerstungen.de
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