Öffentliche Versammlung - anmelden

Leistungsbeschreibung

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich anmelden.

Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit den Veranstaltern und den Versammlungsleitern Kooperationsgespräche über den Ablauf der Versammlung durchgeführt. Dies soll den Schutz der Versammlung gewährleisten und eventuelle Gefahren (z.B. im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr) ausschließen. Dabei können auch Auflagen besprochen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen beinhalten wie:

  • Name und Zustellanschrift des Veranstalters,
  • Name des Versammlungsleiters, Art und Gegenstand der Versammlung,
  • Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
  • beabsichtigter Einsatz von Ordnern,
  • die voraussichtliche Teilnehmerzahl und
  • die Art der Hilfsmittel (z.B. Lautsprecher, Transparente).

Welche Fristen muss ich beachten?

Die öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder der Aufzug muss grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) angemeldet werden. Bei Eilversammlungen kann gegebenenfalls die Frist verkürzt werden, wenn der mit der Versammlung verfolgte Zweck ansonsten nicht erreicht werden könnte.

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an die für den Versammlungsort zuständigen Landratsämter oder Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte (Ordnungsamt) bzw. in unaufschiebbaren Fällen an die örtlich zuständigen Polizeidienststellen.

Bei Versammlungen, die über den Zuständigkeitsbereich einer kreisfreien Stadt oder eines Landratsamtes hinausgehen, ist das Referat 200 des Thüringer Landesverwaltungsamtes Ansprechpartner.

Ein Service des Landes Thüringen

Anmeldung einer Versammlung-/ Aufzug unter freiem Himmel

Formular und Informationen für die Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel gem. § 14 Versammlungsgesetz

Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 211

Adressen
Anschrift
Jorge-Semprún-Platz 4
99423Weimar
Kontakt
Telefon:
0361 57332-1198
Fax:
0361 57332-1346
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Weimar Atrium 1, 2, 3, 9
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Montag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Besuchszeiten Montag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach VereinbarungDie Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Adressen
Anschrift
Erzberger Allee 14
36433Bad Salzungen
Kontakt
Telefon:
03695 61-5901
Fax:
03695 61-5999
Web:
https://www.wartburgkreis.de
Thea:
einheitliche.stelle@wartburgkreis.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Landratsamt Stadtlinie A
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja