Briefwahl beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.

Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen können Sie nachfolgend einsehen:

An wen muss ich mich wenden?

Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

Ein Service des Landes Thüringen

Hauptamt

Öffnungszeiten

Montag:        geschlossen


Dienstag:      09:00 - 12.00 u. 14:00 - 18:00 Uhr


Mittwoch:      geschlosssen


Donnerstag:  09:00 - 12:00 u. 14.00 - 16:00 Uhr


Freitag:         09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen - Hauptamt
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-201
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Bilder