Mitarbeiter (m, w, d) im Bauamt mit Schwerpunkt Bauleitplanung

Die Gemeinde Gerstungen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter im Bauamt mit dem Schwerpunkt "Bauleitplanung".
Der Beschäftigungsumfang ist Vollzeit (ggf. Teilzeit möglich).
Aufgabenbereich
Die Stelle umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Selbstständige Bearbeitung und Betreuung von Bauleitplanverfahren
(Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, städtebauliche Satzungen) - Koordinierung, Durchführung und Auswertung der Beteiligungsverfahren gemäß Baugesetzbuch (BauGB), darin auch inbegriffen die Begleitung der Bekanntmachungen in den gemeindlichen elektronischen Medien und der direkten Auslage in Papierform
- Vorbereitung und Erarbeitung von Beschlussvorlagen für politische Gremien
- Begleitung und Koordination von Zielabweichungsverfahren nach Raumordnungsrecht in enger Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde und anderen Trägern öffentlicher Belange
- Fachliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Vorhabenträgern und Planungsbüros
- Mitwirkung bei städtebaulichen Verträgen, Satzungen und Fachplanungen
- Zusammenarbeit mit externen Planungsbüros und Fachbehörden
- Unterstützung der Amtsleitung bei planerischen Grundsatzfragen und Gemeindeentwicklung
- Verwalten, Betreuen und Pflege der Informationen des Bauamtes auf der gemeindlichen Homepage (B-Pläne, Flächennutzungsplan, Förderprogramme, Sanierungsgebiete usw.)
Unsere Qualifikationsanforderungen
Erforderlich:
- Ein Abgeschlossenes Hochschulstudium (Dipl.-Ing. (FH) / Bachelor) der Fachrichtung Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Architektur, Geografie mit Schwerpunkt Stadtplanung oder vergleichbarer Studiengang
- Auch eine Ausbildung im Verwaltungsbereich ist möglich, wobei mindestens eine mehrjährige Berufserfahrung als Verwaltungsfachangestellte(r) in dem Sachgebiet erforderlich ist
- Berufserfahrung im Bereich Bauleitplanung oder kommunaler Planungspraxis
- Fundierte Kenntnisse im Baugesetzbuch (BauGB), Raumordnungsgesetz (ROG) und Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG)
Kenntnisse in angrenzenden Rechtsgebieten (Bauordnung, Naturschutz-, Umwelt- und Denkmalschutzrecht)
Wünschenswert:
- Erfahrung in der Durchführung von Planerauswahlverfahren und im Vergaberecht (VgV, UVgO)
- Kenntnisse im Zielabweichungsverfahren und in raumordnerischen Verfahren
- Erfahrung in der kommunalen Verwaltung oder in einem Planungsbüro mit öffentlichem Auftrag
- Kenntnisse in GIS- und CAD-Systemen (z. B. ArcGIS, AutoCAD, QGIS)
- Sicherer Umgang mit MS-Office-Anwendungen
- Verhandlungsgeschick und Verständnis für politische Entscheidungsprozesse
Persönliche Kompetenzen:
- Selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise
- Analytisches und konzeptionelles Denkvermögen
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Sicheres, verbindliches Auftreten gegenüber Bürgern, Behörden und politischen Gremien
- Organisationsgeschick, Verhandlungssicherheit und Belastbarkeit
- Bereitschaft zur Teilnahme an Abendterminen (z. B. Gremiensitzungen, Bürgerversammlungen
Wir bieten eine vielseitige, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Tätigkeit in einer engagierten Verwaltung.
- Zusammenarbeit in einem motivierten Team
- Leistungsgerechte Vergütung nach TVöD
- Flexible Arbeitszeiten und Fortbildungsmöglichkeiten
Nähere Informationen zu den Stellen erhalten Sie von Herrn Hennicke unter 036922 245 400 oder per E-Mail: personal@gerstungen.de
Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung.
Senden Sie diese bitte bis zum 16.02.2026 an:
bevorzugt per E-Mail (als PDF-Datei) an personal@gerstungen.de
oder
Gemeindeverwaltung Gerstungen
Personalamt
Wilhelmstraße 53
99834 Gerstungen
Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt. Die Gemeinde Gerstungen fördert die Gleichstellung aller Geschlechter. Die Stelle ist für alle Geschlechter gleichermaßen geeignet. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden. Reichen Sie daher bitte keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Andernfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Ablauf von sechs Monaten nach Bewerbungsschluss vernichtet. Kosten aus Anlass der Bewerbung und des Vorstellungsgesprächs, insbesondere Reisekosten, werden nicht erstattet.
Gemeinde Gerstungen
Der Bürgermeister

