Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil mit Ortsteilverfassung Marksuhl/Lindigshof der Gemeinde Gerstungen am 5. Juli 2020

1.    Der Wahlausschuss der Gemeinde Gerstungen hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 2. Juni 2020, folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsteilbürgermeister im Ortsteil mit Ortsteilverfassung Marksuhl/Lindigshof als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

2.    Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme. Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Namen, Vornamen und Beruf einträgt.

3.    Die in Spalte 8 angegebene Antwort bezieht sich auf die Erklärung des Bewerbers, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat.

Der Bewerber hat nach § 24 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz erklärt, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.

 

Bekanntmachung des Wahlvorschlages der Partei oder Wählergruppe für die Ortsteilbürgermeisterwahl im Ortsteil Marksuhl/Lindigshof

 

Listen-Nr. Partei o. Wählergruppe Name, Vorname Geburtsjahr Beruf Anschrift
1 Bürger für die Gemeinde Ißleib, Heiko 1965 Musiker 99834 Gerstungen, OT Lindigshof, Triftweg 4

 

Gemeinde Gerstungen, den 9. Juni 2020

gez. Sylvia Hartung

Bürgermeisterin