Allgemeinverfügung des Wartburgkreises über die Verpflichtung zur häuslichen Absonderung (Quarantäne)

Vom 20. Dezember 2021

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Gegenüber Personen, bei denen eine Covid-19-Infektion durch einen Antigenschnelltest, einen PCR-Test oder durch ein alternatives Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren festgestellt wurde, wird angeordnet sich unverzüglich in häusliche Absonderung (Quarantäne) zu begeben.