Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl im Februar
Der Wahlausschuss der Gemeinde Gerstungen hat in seiner Sitzung am 23.01.2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gerstungen am 25.02.2024 als gültig zugelassen.
weiterlesen...Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gerstungen am 25.02.2024
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen...
weiterlesen...Bürgermeisterwahl: Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Thema: Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge
Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Gerstungen findet am 23.01.2024, um 18.30 Uhr im Versammlungsraum „Alt Gerstungen“, Markt 13 in Gerstungen statt.
weiterlesen...Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Gerstungen am 25.02.2024
In der Gemeinde Gerstungen wird am 25. Februar 2024 ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt.
Eine ggf.erforderliche Stichwahl findet am Sonntag, dem 10. März 2024, statt.
VORLÄUFIGES Wahlergebnis Stichwahl zur Bürgermeisterwahl
Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfällt die höchste Stimmenzahl auf folgenden Bewerber:
Rommert, Tim (Bürger für die Gemeinde)
Wahlbekanntmachung zur Stichwahl am 24. April 2024
Am 24. April 2022 findet die Stichwahlwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gerstungen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
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Bekanntmachung Wahlergebnisse der Bürgermeisterwahl vom 10. April 2022
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. April 2022 folgendes Wahlergebnis festgestellt:
weiterlesen...VORLÄUFIGE Wahlergebnisse Bürgermeisterwahlen in Gerstungen
am 10. April 2022
Nach vorläufiger Erfassung (16 von 16 Stimmbezirken) kommt es zu folgendem Ergebnis....
Kein Bewerber hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. Es erfolgt eine Stichwahl.