SuedLink: Ankündigung von Baugrunduntersuchungen und Trassenbesichtigungen in Gerstungen

 

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell befindet sich SuedLink im Planfeststellungsabschnitt C2, von der Bundeslandgrenze Niedersachsen / Hessen bis südlich Bundeslandgrenze Hessen / Thüringen, im Planfeststellungsverfahren. Die Bundesnetzagentur hat hierzu den Untersuchungsrahmen nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) festgelegt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden an technisch anspruchsvollen Querungen in den kommenden Monaten Baugrunduntersuchungen und Trassenbesichtungen statt. Diese dienen dazu, einen konkreten Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Mithilfe der Baugrunduntersuchungen vertiefen die Übertragungsnetzbetreiber ihre Kenntnisse der jeweiligen lokalen Voraussetzungen des Baugrunds und ermitteln u. a. wichtige Bodenkennwerte oder die Flurabstände wasserführender Schichten. Die Trassenbesichtigungen dienen der Erkundung örtlicher Gegebenheiten. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung fließen in den Abwägungsprozess zur Findung des konkreten Leitungsverlaufs ein und sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG).
Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für einen konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

Informationen zu den Trassenbesichtigungen
Bei den Trassenbesichtigungen ermitteln die Fachplaner Umweltdaten, Informationen über Kreuzungspunkte sowie die örtlichen Gegebenheiten mit Blick auf geografisch und geologische Gesichtspunkte. Sie werden durch Kleingruppen mit Pkw durchgeführt. Diese benutzen öffentliche Wege und befahren Privatwege bzw. betreten Flurstücke nur dort, wo es unbedingt notwendig ist. Bei den Begehungen und Befahrungen werden keine besonderen Geräte eingesetzt, sondern lediglich fotografische Aufnahmen und Notizen angefertigt.

Informationen zu den Baugrunduntersuchungen
Für die Baugrunduntersuchungen werden mit einem Bohrgerät (Bohrungen mit einem Durch-messer von bis zu 150 mm) oder einem Raupenbohrgerät Bodenproben von bis zu 60 cm Länge bis in 110 Meter Tiefe entnommen. Die Bohrungen werden an möglichst gut zugänglichen Stellen mit geringstmöglicher Störung der Flächennutzung erfolgen. Zeitlich parallel und in unmittelbarer Nähe zu den Kernbohrungen werden Drucksondierungen und Rammsondierungen durchgeführt. Bei den Drucksondierungen wird ein Messkopf an einem Gestänge (Durchmesser ca. 35 mm) und bei den Rammsondierungen ein Gestänge (Durchmesser ca. 50 mm) bis zu ca. 10 Meter in den Untergrund eingebracht. Des Weiteren sind ergänzende Baggerschürfe bis max. 3 Meter Tiefe vorgesehen. Dabei wird mit einem Bagger Erde an ausgewählten Untersuchungspunkten lokal eng begrenzt ausgehoben, um die geologischen Schichten zu untersuchen. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher und Baggerschürfe entsprechend der angetroffenen Bodenschichten wieder fachgerecht verfüllt.

Bei Verdacht auf Kampfmittel ist eine Kampfmitteluntersuchung notwendig (Festlegung erfolgt durch den verantwortlichen Feuerwerker nach § 20 SprenG). Für die Ausführung der Bohrungen sind pro Untersuchungsstelle wenige Tage Dauer zu erwarten. Pro Untersuchungsstelle sind mehrere Kernbohrungen (DIN EN ISO 22475-1) und Drucksondierungen oder Rammsondierungen (DIN EN ISO 22476-1 oder 22476-2) möglich. Ergänzt werden die vorgenannten Untersuchungen an ausgewählten Untersuchungsstellen durch oberflächengeophysikalische Untersuchungen. Hierzu werden Messgeräte an der Geländeoberfläche händisch ausgelegt, um die Untergrundschichten ohne Eingriff in den Boden zu untersuchen.

Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien müssen öffentliche und private Straßen und Wege sowie ggf. temporäre Abstellflächen in Anspruch genommen werden. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Weitere Maßnahmen
Ergänzend werden Vermessungsarbeiten mit GPS oder traditionellen Einmessverfahren sowie ggf. nicht invasive geophysikalische Untersuchungen (Georadar, Geoelektrik, Seismik und Elektromagnetik) durchgeführt.

Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten mitgeteilt. Die Untersuchungen erfolgen in Gerstungen im Zeitraum vom 1. April 2022 bis 30. September 2022.
Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstückliste und den Planunterlagen. Diese liegen in der Gemeinde Gerstungen, Einheitsgemeinde Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 036922 245 101 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Mitarbeiter von TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte Firmen setzen sich mit den von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten in Verbindung.
Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeiter von TransnetBW GmbH zur Verfügung:

TransnetBW GmbH / Tel.: 0800 380 470-1 / E-Mail: suedlink@transnetbw.de