Amtliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Nahversorgungszentrum Gerstungen“

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Amtliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Nahversorgungszentrum Gerstungen“ als Überplanung einer nördlichen Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 3 „Mittelweg“ sowie einer östlichen Teilfläche im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Mittelweg“ der Gemeinde Gerstungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen hat am 26.03.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Gerstungen für das Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO „Nahversorgungszentrum Gerstungen“ mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das ca. 14.515 m² umfassende Plangebiet befindet sich zwischen den Ortsteilen Gerstungen und Untersuhl und wird von der Straße „Im Feld“ erschlossen. Es liegt auf einer Höhe von ca. 215 m über NHN und steigt nach Westen hin unmerklich an. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 211/5, 212/4, 212/7, 213/4, 214/2, 216/1 und 216/2 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 219/1 in der Flur 2 der Gemarkung Untersuhl. Weiterhin umfasst der Geltungsbereich Teilflächen der Flurstücke 211/4, 212/3 und 238/5 in der Flur 2 der Gemarkung Untersuhl zum Zwecke des Anschlusses an öffentliche Straßenverkehrsflächen.

Allgemeiner Zweck der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung von Bauplanungsrecht zur Errichtung von zwei großflächigen Einzelhandels-Märkten und zugehörigen Nebenanlagen wie Stellplätzen, Einkaufswagenboxen und sonstigen für den Betrieb der Märkte erforderlichen Nebenanlagen. Am Planstandort befindet sich ein Lebensmitteldiscount-Markt mit einer Verkaufsfläche von 831 m². Dieser Markt soll zurückgebaut werden und durch einen Neubau mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.010 m² zuzüglich 100 m² Backshop ersetzt werden. Darüber hinaus ist es das Ziel der Planung, am Planstandort einen Lebensmittelvollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von maximal 2.000 m² zu errichten.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Gerstungen für das Sondergebiet „Nahversorgungszentrum Gerstungen“ mit der Begründung, dem Umweltbericht, den zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellten Gutachten und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit  vom 4. Mai 2026 bis 12. Juni 2026 im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden unter: https://www.gerstungen.de/de/bplaene-im-verfahren.html

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit können die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sind, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auch im Bauamt der Gemeinde Gerstungen Zimmer 3.16, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen, während folgender Zeiten

Dienstag        9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag   9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag           9:00 - 12:00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Darüber hinaus besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen in der Bibliothek Marksuhl, Bahnhofstraße 1, 99834 Gerstungen OT Marksuhl, einzusehen. Die Auslegung in der Bibliothek erfolgt in der Zeit vom 4. Mai 2026 bis 12. Juni 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten;

Montag          9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag   9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Eine Information über die planerischen Absichten ist hier nicht möglich.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bau@gerstungen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. postalisch, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zu den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

I.          Aus dem Umweltbericht

Angaben zum Schutzgut Boden und Fläche

  •  Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme, einschl. Versiegelungen,
  •  Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Bodenfunktion und-potenziale,
  • Informationen und Maßnahmen zum Bodenschutz.

Angaben zum Schutzgut Wasser

  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf   Grund- und Oberflächenwasser

Angaben zum Schutzgut Klima und Luft

  •  Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion.

Angaben zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Tier-  und Pflanzenarten bzw. Biotoptypen,
  • Grünordnungsplanung zu Bestand und Entwicklung,
  •  Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten; Beurteilung der  Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzes,
  • Informationen und Maßnahmen zum Artenschutz,
  • Ersatzpflanzungen nach Baumschutzsatzung.

Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild, Erholungseignung

Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung  hinsichtlich der Funktionen des Landschaftsbildes.

Angaben zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wohn- und Naherholungsfunktion.
  • Informationen zum Immissionsschutz.
  • Informationen zur Fällung von Bäumen.

Angaben zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich Boden- und Baudenkmälern.

Angaben zu allgemeinen Umweltbelangen

  • FFH- und Vogelschutzgebiete sowie Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung.
  •  Wechselwirkungen unter den Schutzgütern.
  • Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen.
  • Vorgaben gemäß Landes- und Regionalplanung.
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich nachteiliger  Umweltauswirkungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.
     

II.         Gutachten

1.    Orientierende Untersuchung – Im Feld 4 in 99834 Gerstungen – Geomole GmbH
Dokumentation der Untersuchungsergebnisse der Bodenuntersuchungen zu Schadstoffen und Altlasten.

2.    Allgemeine Baugrunduntersuchung – Neubau von zwei Lebensmittelmärkten
Im Feld 4 in 99834 Gerstungen – Geomole GmbH
Dokumentation der Untersuchungsergebnisse zu Baugrund- und hydrogeologischen Verhältnissen, zur Wiederverwertung ausgehobener Böden und zur Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser.

3.    Schallimmissionsprognose zum Betrieb der Gesamtanlage – GAF – Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen mbH
Dokumentation der Berechnungsergebnisse zu den auf die in der Umgebung vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen einwirkenden Immissionen.

4.    Schallimmissionsprognose zum Betrieb der Gesamtanlage - GAF – Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen mbH – Stellungnahme zu Nachforderungen des zuständigen Landratsamtes Wartburgkreis
Ergänzende Dokumentation der Berechnungsergebnisse zu Immissionseinwirkungen auf in der Umgebung des Vorhabens bestehende schutzwürdige Bebauung mit Angaben zu Einschränkungen des Betriebes des Vorhabens.

5.    Faunistische Kartierungen 2024 in Gerstungen im Bereich Penny-Markt – Ronald Bellstedt
Dokumentation der Untersuchungsergebnisse zum Vorkommen von Vögeln, Kriechtieren sowie Insekten im Geltungsbereich sowie Einschätzung der potenziellen Betroffenheit der vorkommenden Arten.

III.        Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplanes

Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 20.02.2025
Hinweise zum Entwicklungsgebot im Kontext zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes.

2.    Stellungnahme des Landratsamtes Wartburgkreis vom 28.02.2025
- Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde zur Begrenzung von
  Bodenversiegelungen und zur Verwendung wasserdurchlässiger Beläge, zur   Versickerung von Niederschlagswasser und zu Dachbegrünungen sowie zum  Umgang mit Boden.
- Hinweise der Unteren Wasserbehörde zur zentralen Abwasserbeseitigungspflicht
- Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zur Beachtung des Insektenschutzes
  und zu artenschutzrechtlichen Forderungen hinsichtlich des Abrissvorhabens.
- Kritische Bewertung der Ergebnisse der Schallimmissionsprognose im Hinblick auf
  das Aufzeigen von Maßnahmen zur Minderung der Schallemissionen durch die
  Unteren Immissionsschutzbehörde.
- Hinweise der Unteren Abfallbehörde zum Vorlegen eines Rückbau- und
  Entsorgungskonzeptes.
- Hinweise des Amtes für Sicherheit und Ordnung SG Brand- und
  Katastrophenschutz, Rettungsdienst, zur Löschwasserversorgung sowie zur
  erforderlichen Bewegungsfreiheit für den Einsatz der Feuerlösch- und
  Rettungsgeräte.

3.    Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 17.02.2025

Hinweise zu landwirtschaftlichen Immissionen durch die Bewirtschaftung der angrenzenden Ackerlandparzelle und zu Grenzabständen zu landwirtschaftlichen Flächen.

4.    Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 18.02.2025
- Hinweise auf die Lage des Plangebietes im Gebiet „Sonderverfahren Werra – Kali“
  und auf Grundwassermessstellen in der Nähe des Plangebietes,
- Hinweise zum Geologiedatengesetz und zur Geologie des Plangebietes.

5.    Stellungnahme der Tauber Delaborierung GmbH vom 09.10.2023
Bericht zur Luftbildauswertung des Plangebietes anhand historischer Akten und Archivalien.

6.    Stellungnahme des Gewässerunterhaltungsverbandes Hörsel-Nesse vom 27.02.2025
Hinweis zur Prüfung der Auswirkungen auf Gewässer an der Einleitstelle bei Entwässerung des Plangebietes über Trennkanalisation.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Gerstungen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Gerstungen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

 

Daniel Steffan
Bürgermeister