Allgemeine Informationen zur Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken gegen Höchstgebot im Wohngebiet "Mittelweg"

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Die Gemeinde Gerstungen erschließt im B-Plangebiet „Mittelweg“ in der Gemarkung Untersuhl insgesamt 25 Baugrundstücke. Diese Bauplätze werden im Bieterverfahren gegen Höchstgebot vergeben. Die Grundstücke in diesem Gebiet sind für eine Wohnbebauung vorgesehen. Konkrete Angaben können dem Bebauungsplan „Mittelweg – 1. Änderung“ auf der Homepage der Gemeinde entnommen werden (z.B. max. 2 Vollgeschosse) oder bei der Gemeinde erfragt werden.

Informationen zur Vergabe gegen Höchstgebot (Bieterverfahren)

Die im Plan dargestellten gemeindeeigenen Baugrundstücke Nr. 1 - 25 werden seit Januar 2024 öffentlich ausgeschrieben und gegen Höchstgebot vergeben.

Die Angebote sind mittels eines vorgegebenen Formulars zur „Abgabe eines verbindlichen Angebots im Bieterverfahren“ auszufüllen und in einem verschlossenen Umschlag bei der Gemeindeverwaltung Gerstungen einzureichen. Das entsprechende Formular kann auf der Internetseite www.gerstungen.de abgerufen oder bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden.

Die Grundstücke werden voll erschlossen verkauft. Im Kaufpreis sind daher die Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und dem Baugesetzbuch (BauGB) enthalten. Diese umfassen den Erschließungsbeitrag (Straße), den Kanalnetzbeitrag sowie die anliegenden Grundstücksanschlüsse für Trinkwasser und Abwasser. Weitere Versorgungsleitungen wie Strom und Telekommunikation liegen im Straßenraum an. Die Kosten für diese Hausanschlüsse trägt der Käufer selbst.

Vergabemodalitäten:

Pro Bauplatz kann nur ein Gebot abgegeben werden, wobei die Möglichkeit besteht, für maximal drei Wohnbaugrundstücke zu bieten.  Bei Abgabe mehrerer Gebote muss eine Rangfolge vom Bieter festgelegt werden. Soweit auf mehrere Grundstücke geboten wird, kann der Bieter der Höhe nach unterschiedliche Angebote abgeben. Gebote müssen pro Platz in Euro pro Quadratmeter angegeben werden.  Grundsätzlich erhält der Bieter mit dem höchsten Gebot den Zuschlag für das jeweilige Grundstück.

Hat ein Bieter jedoch das Höchstgebot für mehrere Baugrundstücke abgegeben, so ist nur das Gebot für das Grundstück mit der höchsten Priorität verbindlich (keine Verpflichtung zum Erwerb mehrerer Grundstücke). Der Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages wird vorbereitet. Die Bieter müssen bei der Zuteilung eines Bauplatzes auch Vertragspartner bzw. Erwerber im Grundstückskaufvertrag sein.

Mit Abschluss des Grundstückskaufvertrages übernimmt der Käufer die Verpflichtung, das erworbene Grundstück innerhalb einer Frist von maximal 6 Jahren mit einem Wohnhaus entsprechend den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes zu bebauen und bezugsfertig herzustellen. Die Gemeinde Gerstungen behält sich das Recht zum Wiederkauf des Bauplatzes gem. §§ 456 ff. BGB bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung vor.

Mit Angebotsabgabe ist eine aktuelle Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstitutes oder ein Vermögensnachweis vorzulegen.

Falsche oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren bzw. nach der Vergabeentscheidung zur Aufhebung führen.

Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Baugrundstückes besteht nicht.

 

Mindestgebote

Grundstücke Nr. 1 bis Nr. 5  violett 105 € / m²
Grundstücke Nr. 6 bis Nr. 27 rot 78 €/ m² 

 

Bauplatz-Nr.
ca. Quadratmeter
Bauplatz-Nr.
ca. Quadratmeter
1 1.724 13 571
2 1.478 14 582
4 1.015 16 511
5 1.095 17 528
6 699 18 567
9 809 23 854
10 793 24 565
11 621 25 651
12 702 26 685
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