Einhaltung von gesetzlichen Ruhezeiten

Die Gartensaison beginnt

lawn mower 384589 1280lawn mower 384589 1280

Endlich wird das Wetter besser, die Sonne scheint und so beginnt das Werkeln in den Gärten. Die Gartengeräte, wie Rasenmäher und Co., kommen wieder zum Einsatz. Die Nutzung dieser Geräte verursacht zumeist Lärm, der häufig zu Beschwerden führt, gerade wenn dieser zur Mittags- oder Abendruhe auftritt.

Sicher ist es nicht immer einfach, wenn man berufstätig ist, den gesetzlichen Rahmen genau einzuhalten. Gegenseitige Rücksichtnahme und Vermeidung von unnötigem Lärm sind noch immer der beste Weg, um Lärmbelästigungen und Nachbarschaftsstreitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen. Allgemein sollte daher die Regel gelten, den Nachbarn nicht mehr Lärm zuzumuten, als man selbst zu ertragen bereit ist.

Gemäß § 15 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Gerstungen gelten folgende

Ruhezeiten:
Werktags (Montag bis Samstag)
13:00 Uhr bis 14:00 Uhr (Mittagsruhe) und
20:00 Uhr bis 22:00 Uhr (Abendruhe).
 

Während der Mittags- und Abendruhezeiten sind Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören. Die Einhaltung der Mittags- und Abendruhezeiten gilt nicht für Arbeiten und Betätigungen gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Art, wenn die Arbeiten üblich sind und insbesondere bei den ruhestörenden Arbeiten in geschlossenen Räumen (Werkstätten, Montagehallen, Lagerräumen u. a.) Fenster und Türen geschlossen sind.

Daneben gilt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr die Nachtruhe gemäß § 7 der 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz.

An Sonn- und Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Feiertagsruhe beeinträchtigen grundsätzlich verboten.