Hinweise zum Umgang mit pflanzlichen Abfällen

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Aus gegebenen Anlass wird in Bezug auf die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen sowie Baum- und Strauchschnitt auf Folgendes hingewiesen:

Das Anlegen von Lagerfeuern zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen sowie Baum- und Strauchschnitt ist gemäß Pflanzenabfallverordnung unzulässig.

 

Somit sind sämtliche pflanzliche Abfälle

  • auf dem eigenen Grundstück im Rahmen der zulässigen Kompostierung
  • in einer Biotonne (Beantragung beim Abfallwirtschaftszweckverband)
  • in den Grünschnittschnittannahmestellen in Gerstungen oder Marksuhl

zu entsorgen.

Annahmestellen sind aktuell mittwochs von 13:00 bis 17:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.

 

Wir bitten um Beachtung!

Ihr Ordnungsamt