Bekantmachungen

Festsetzung der Grundsteuer 2020 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes

Gegenüber dem Kalenderjahr 2019 ist keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A  227 v.H. und der Grundsteuer B  389 v. H. eingetreten, sodass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2020 verzichtet wird. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2019 veranlagten Höhe ...

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Bekantmachungen

Bekanntmachung - Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Suhl von der Talsperre Ettenhausen bis zur Mündung in die Werra

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beabsichtigt, für das Fließgewässer Suhl von der Talsperre Ettenhausen bis zur Mündung in die Werra auf Teilen der Gemarkungen Lindigshof, Burkhardtroda, Marksuhl, Wünschensuhl, Fernbreitenbach, Hausbreitenbach, Herda, Berka a. d. Werra, Gerstungen und Untersuhl das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Gesetz vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert ...

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Bekantmachungen

Bekanntmachung - Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Elte vom Ablauf der Talsperre Wilhelmsthaler See bis zur Mündung in die Werra

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beabsichtigt, für das Fließgewässer Elte vom Ablauf der Talsperre Wilhelmsthaler See bis zur Mündung in die Werra auf Teilen der Gemarkungen Eckardtshausen, Wolfsburg-Unkeroda, Epichnellen, Förtha, Oberellen, Unterellen und Lauchröden das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwem­mungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Gesetz vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden ist. Nach § ...

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