Bekantmachungen
Gegenüber dem Kalenderjahr 2019 ist keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A 227 v.H. und der Grundsteuer B 389 v. H. eingetreten, sodass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2020 verzichtet wird. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2019 veranlagten Höhe ...
weiterlesen...